AGB``s


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Hundepension wurde zusammen mit dem Veterinäramt entwickelt und hat die behördliche Genehmigung, nach § 11 Tierschutzgesetz, Tiere für andere zu halten und zu pflegen.

Allgemein

Besichtigungszeiten nur in Verbindung mit einem Probetag/Kennenlerntag
Termine nur nach Vereinbarung
Ausgemachte Anlieferungs- und Abholungstermine sind einzuhalten. Der Tierhalter versichert der Hundepension, daß sein(e) Tier(e) bei Abgabe in der Hundepension ordnungsgemäß bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt angemeldet und Haftpflicht versichert ist.
Der/die Hund(e) sind sozial verträglich, gesund und frei von ansteckenden Krankheiten. Bringt der Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit in die Hundepension, so trägt der Besitzer dieses Hundes alle die dadurch entstandenen Kosten für Desinfektion und die Behandlung aller angesteckten Hunde.
Die Hundepension empfiehlt, beim Hund ca. eine Woche vor dem Aufenthalt in der Hundepension, eine Parasitenbehandlung (Floh- u. Zeckenprophylaxe) vorzunehmen. Ebenfalls wird eine Wurmkur empfohlen.
Die Abholung eines Hundes ist nur durch den Hundebesitzer oder durch eine vorher bekannte und bevollmächtigte Person möglich. Die bevollmächtigte Person muß sich per Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
Die für die Abholung bevollmächtigte Person versichert der Hundepension auf einem Abholungsdokument per Unterschrift, dass Sie den/die Hund(e) in gesunden Zustand übernommen hat.
Alle noch offenen Kosten werden von der bevollmächtigten Person bei Abholung des Hundes beglichen.
Um den Trennungsschmerz der Hunde so klein wie möglich zu halten, können wir während des Aufenthalt des Hundes in der Hundepension keine Besuche von Verwandten oder Bekannten des Hundes erlauben.

Für eine Aufnahme in der Hundepension nötig:

Probetag/Kennenlerntag war für Besitzer und Hundepension zufriedenstellend
Vollständige Bezahlung vor Antritt des Aufenthalts. Bezahlung in bar oder per Überweisung
Der Hund / die Hunde haben zum Zeitpunkt der Aufnahme keine akuten Krankheiten
Impfausweis bleibt während des Aufenthalts in der Hundepension
Ohne die Aushändigung eines aktuellen Impfausweis wird der Pensionsgast nicht in der Hundepension aufgenommen!
Impfvollschutz ist vorhanden und nachgewiesen
Entwurmung ist nachgewiesen
Floh- und Zeckenschutzmittel wurde verabreicht. (März bis Oktober)

Sonstige Voraussetzungen für die Aufnahme des Hundes

Läufige Hündinnen können nicht aufgenommen werden. (Bitte befragen Sie frühzeitig Ihren Tierarzt, welche Möglichkeiten einer Verzögerung der Läufigkeit möglich sind)
Fragen zum Aufenthalt des Hundes und zur Hundepension wurden beantwortet.
Das Hundefutter muss vom Besitzer selbst mitgebracht werden. Bitte keine Futternäpfe mitbringen!
Hundeleine, Halsband, Körbchen, Decke evtl. Spielzeug werden mitgebracht. (bitte nur mitbringen wenn der Hund auch daheim mit dem Spielzeug spielt)

Impfpass

Der Impfpass des Hundes muss bei Aushändigung des Hundes der Hundepension übergeben werden und die erforderlichen Impfungen aufweisen. Aktueller Impfschutz gegen: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Parvovirose und Leptospirose und Zwingerhusten

Haftung

Werden Kleingruppenbetreuung und Kleingruppenauslauf erwünscht und auch vereinbart, so übernimmt die Hundepension aufgrund des gesteigerten Risikos keinerlei Haftung bezüglich aller Schäden, die der Hund verursacht.
Die Hundepension übernimmt keine Haftung für Schäden am Tier, die das Tier in der Hundepension während des Aufenthalts erleiden könnte. Die Hundepension verpflichtet sich aber, daß das in Pension genommene Tier bestens zu versorgen, artgerecht unterzubringen, zu füttern und zu pflegen.
Fellpflege ausgenommen = Sonderleistung
Für alle mitgebrachten Gegenstände wie Körbchen, Decken und Hundespielzeuge kann keine Haftung übernommen werden.
Sollte sich der Hund, während dessen Aufenthalt in der Hundepension, über ein bestimmtes Maß unrein verhalten, werden die erhöhten Reinigungskosten dem Hundebesitzer bei Abholung in Rechnung gestellt und sofort fällig.
Sollte der/die Hund(e) Schäden in der Hundepension anrichten, so haftet der Hundebesitzer dafür. Die Kosten werden von der Hundepension in Rechnung gestellt und bei Abholung sofort fällig. Für Schäden, die das Tier an oder bei Dritten anrichtet, haftet ebenfalls der Hundebesitzer (bzw. seine Versicherung) in vollem Umfang.
Sollte sich ein Pensionshund während dessen Aufenthalt zunehmend aggressiv und/oder zerstörerisch verhalten, so ist er unverzüglich durch den Hundebesitzer oder eine beauftrage, bevollmächtigte Person wieder abzuholen. Diese Maßnahme ist erforderlich um die anderen Pensionsgäste und/oder das Personal der Hundepension vor diesem Hund zu schützen.
Erkrankt ein Hund während dessen Aufenthalt in der Hundepension und bedarf tierärztlicher Behandlung, so wird eine Behandlung durch den Tierarzt der Hundepension oder den vom Besitzer gewünschten Tierarzt veranlasst. Die anfallenden Tierarztkosten sowie die Aufwände der Hundepension werden dem Besitzer bei Abholung zusätzlich in Rechnung gestellt und sofort fällig.
Bei akuten Notfällen wird die Hundepension den am schnellsten zu erreichenden Tierarzt aufsuchen.
Sollte während dem Aufenthalt in der Hundepension eine Hündin läufig werden, muss der Hund in ein ausgewiesenes Einzelzimmer. Den Aufpreis für das Einzelzimmer und die erhöhten Aufwände der Hundepension, trägt der Hundebesitzer und wird bei Abholung des Tieres zusätzlich in Rechnung gestellt und ist sofort fällig.

Schadenersatzansprüche des Kunden werden ausgeschlossen

Für Tod, entlaufen oder Beschädigung eines Hundes wird keine Haftung übernommen.
Bei Tod wird grundsätzlich eine tierärztliche Untersuchung veranlasst und durch den Tierarzt bescheinigt. Die Kosten trägt der Besitzer des Hundes.
Für eine in der Betreuungszeit entstandene Trächtigkeit wird von der Hundepension keine Haftung übernommen.
Sollte ein Hund zum vereinbarten Termin nicht abgeholt werden, so ist die Hundepension berechtigt den Hund an ein Tierheim weiterzugeben. Alle dadurch entstandenen Folgekosten trägt der Hundebesitzer.

Bezahlung

Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Preis bei der Pension im Voraus zu überweisen bzw. spätestens beim Einchecken in bar zu begleichen.
Zusatzleistungen die während des Aufenthaltes entstehen werden am Tag des Auschecken beglichen.
Um  eine  Reservierung  eines  Pensionsplatzes  sicher  zu  stellen,  müssen  mindestens 30 Tage vor Pensionsantritt 100.- Euro angezahlt  werden. Sollte die Anzahlung im genannten Zeitraum nicht eingehen, ist die Hundepension nicht verpflichtet den gebuchten Pensionsplatz freizuhalten.
Alle Preise sind in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben.
Bei vorzeitiger Abholung des Hundes erfolgt keine Rückerstattung oder Anrechnung der Pensionskosten.
 Der Bring- und Abholtag wird als voller Tag berechnet.

Sonderleistungen

Alle Sonderleistungen wie Medikamentenverabreichung, Verabreichung eines Floh- und Zeckenschutzmittels, Fellpflege etc. auf Anfrage und gesonderte Berechnung.

Stornierungen

 

Stornierungen von gebuchten Pensionsplätzen sind bis zu 30 Tagen vor dem Aufenthalt kostenfrei, danach ist eine Stornogebühr 100.- Euro fällig.